Wir erstellen Sicherheits- und Funktionsnachweise für die Typenzulassung neuer Komponenten oder Schnittstellen.

Wir ermitteln durch die Überprüfung und den objektiven Nachweis, ob die besonderen Anforderungen für ein spezifisches, bestimmungsgemässes Produkt/Komponente für den Gebrauch in Bahnsicherungsanlagen erfüllt sind.

Richtlinien:

  • SN EN 50 129
  • SN EN 50 126
  • Eisenbahngesetz (EBG)
  • Eisenbahnverordnung (EBV)